
Online-Compendium
der deutsch-griechischen Verflechtungen
Das Online-Compendium (ComDeG)
ist ein frei zugängliches, multiperspektivisches Referenzwerk für die deutsch-griechische Geschichte seit dem ausgehenden 18. Jahrhundert. Diese bilaterale Geschichte soll als schon immer verflochten in europäischen transnationalen Interaktionen, Interpretationen und Übersetzungen erkennbar werden.
Das ComDeG umfasst zum einen die Essays, Artikel und Dossiers des Compendiums der deutsch-griechischen Verflechtungen, das vom Centrum Modernes Griechenland (CeMoG) mit dem Institut für Griechisch-Deutsche Beziehungen (EMES) der Nationalen und Kapodistrias-Universität Athen in Kooperation erarbeitet wird. Zum anderen beinhaltet das Informationsangebot die Wissensbasis des CeMoG mit Daten zu Personen, Institutionen, Objekten, Ereignissen, Wirkungsorten, Kontaktzonen und Vermittlungspraktiken sowie die damit vernetzten Sammlungen bibliographischer Einträge.
So erhalten Forscher*innen, Student*innen und allgemein Interessierte ein Werkzeug, das den Facettenreichtum der deutsch-griechischen Beziehungen dokumentiert und die Erforschung ihrer Geschichte(n) unterstützt. Weiterlesen
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Essays im Fokus
Der deutsche Rechtseinfluss auf das griechische Zivilrecht zur Zeit König Ottos Rezeption und Fortentwicklung
Die drei Jahrzehnte unter der Herrschaft von König Otto in Griechenland (1832–1862) zeichnen sich unter anderem durch die ersten starken Spuren des heute fast zwei Jahrhunderte andauernden deutschen Rechtseinflusses auf das griechische Zivilrecht aus. Dieser Einfluss erlebte während der Bayernherrschaft verschiedene Aspekte, Phasen und Schwankungen. Unter der Führung der Regentschaft während der Minderjährigkeit des Königs Otto bewirkte vor allem Georg Ludwig von Maurer, Staatsmann und Rechtshistoriker in Bayern, bis zu seiner Abberufung 1834 wegweisende Verbesserungen des griechischen Rechtswesens, namentlich die umfangreiche Kodifizierung des griechischen Rechts, die sich unter anderem an deutschen Vorbildern orientierte und in Griechenland mehr als ein Jahrhundert galt, und die Sammlung der in Griechenland geltenden Gewohnheitsrechtsnormen, die nach Maurer als Grundlage für die Ausarbeitung eines Zivilgesetzbuches (Volksgesetzbuch) genommen werden sollten. Weitere deutsche Juristen wie Gottfried Feder und Emil Herzog führten die Bestrebungen zur Ausarbeitung einer zeitgemäßen griechischen Gesetzgebung wesentlich fort. Zum Beitrag der deutschen Juristen gehörte zudem die Gründung des Areopags (Areios Pagos) und des Staatsrates (Symvoulio tis Epikrateias). Von großer Bedeutung für die griechische Rechtsentwicklung war vor allem die königliche Verordnung vom 23. Februar 1835 „Über das Zivilgesetzbuch“, in der die Anfertigung eines bürgerlichen Gesetzbuches angeordnet wurde. Zugleich wurde darin die vorläufige Geltung der Hexabiblos, einer vom griechischen Richter Konstantinos Armenopoulos im Jahre 1345 ausgearbeiteten Gesetzessammlung des damals geltenden römisch-byzantinischen Rechts in griechischer Sprache, sowie die Fortgeltung des Gewohnheitsrechts verfügt. Dass aber die erste Berührung des griechischen Rechts mit dem deutschen Rechtsdenken ein festes Fundament fand und sich der deutsche Rechtseinfluss auf das griechische Zivilrecht zur Zeit König Ottos allmählich in Griechenland durchsetzen konnte, ist hauptsächlich einem griechischen Universitätsprofessor mit deutscher Rechtsausbildung zu verdanken: Pavlos Kalligas schuf die Grundlage für den noch heute andauernden deutschen Einfluss auf das griechische Zivilrecht, indem er die Einführung der damals in Deutschland blühenden Pandektistik favorisierte und die „Theorie der Urquellen“ für die Interpretation der königlichen Verordnung vom 23. Februar 1835 aufstellte. Der Einfluss des deutschen Rechtsdenkens ist aber nicht nur auf die Tätigkeit der deutschen und griechischen Juristen zurückzuführen, sondern er wurde auch dadurch gefördert, dass sowohl das deutsche wie auch das griechische Recht im Wesentlichen auf denselben römisch-rechtlichen Grundlagen fußten. Dass den Schöpfern des heute geltenden Zivilgesetzbuches von 1946 beim Inhalt und bei der Formulierung der einzelnen Artikel zum größten Teil das deutsche Bürgerliche Gesetzbuch von 1900 als Vorbild diente, geht unter anderem auf die Anfänge des deutschen Rechtseinflusses auf das griechische Zivilrecht zur Zeit König Ottos zurück.
Johann Friedrich Julius Schmidt, Direktor der Sternwarte von Athen (1858-1884)
Schmidts Gesamtwerk weist darauf hin, dass er ein unermüdlicher Beobachter des Himmels und der Natur im Allgemeinen war, darauf aus, Unmengen von Daten und Beobachtungen zu sammeln, und nicht, Methodik und Observationstechniken zu verbessern. Eine Vielzahl seiner Veröffentlichungen waren im Grunde genommen kurze Beobachtungen. Mit der modernen physikalischen Astronomie (heutzutage Astrophysik genannt) kam er nie in Berührung, erstens wegen seiner Abgeschiedenheit in einem kleinen Land, weit weg von den großen Zentren der wissenschaftlichen Forschung seiner Zeit, und zweitens wegen seiner fehlenden formalen Ausbildung in Physik. Er tat wenig, um die Organisation und Ausstattung der Sternwarte von Athen zu verbessern, sein Wissen an Jüngere weiterzugeben und sie zu inspirieren, sodass sie in seine Fußstapfen hätten treten können. Vielleicht war der Hauptgrund dafür die Tatsache, dass er nie gut Griechisch gelernt hat und seine Kommunikation mit den lokalen wissenschaftlichen Kreisen daher eher begrenzt war. Auch sein Kollege und Assistent, Professor Dimitrios Kokkidis, der in Deutschland studiert hatte, konnte von Schmidts Erfahrungen nicht ausreichend profitieren. Das lässt sich aus der zurückhaltenden Aktivität von Kokkidis ableiten, als er nach Schmidts Tod die Sternwarte als kommissarischer Leiter übernahm. Schmidts Arbeit legte jedoch den Grundstein für die wissenschaftlichen Disziplinen der Astronomie, Meteorologie, Seismologie, Geographie und Vulkanologie in Griechenland, auch wenn sich ihre weitere Entwicklung verzögerte. Was die Geschichte der Astronomie angeht, so nimmt Schmidt darin eine wichtige Stelle ein: Auf dem Mond und dem Mars sind Krater nach ihm benannt, ein weiterer Mondkrater trägt den Namen Sinas, womit auch Schmidts Gönner gewürdigt wurde.
Übersetzung aus dem Griechischen: Athanassios Tsingas
Artikel im Fokus
Dossiers im Fokus
Die deutsch-griechischen Verflechtungen zur Zeit König Ottos
In keiner Phase der jüngeren und jüngsten Geschichte Griechenlands hat die Einführung staatlicher Institutionen zu einer vergleichbaren gesellschaftlichen und kulturellen Transformation beigetragen wie in den drei Jahrzehnten unter der Herrschaft von König Otto.
Die deutschen Philhellenismen
Das Dossier umfasst verschiedene Felder der deutsch-griechischen Verflechtungen, die bislang für gewöhnlich unter dem einheitlichen Begriff des deutschen Philhellenismus (bzw. des Mishellenismus) subsummiert wurden. Den ersten Angelpunkt der Konferenz bildet die Neubewertung der Rezeptionen von 1821 in den deutschsprachigen Ländern und die Mobilisierung, die sie in Verbindung mit den politischen Bewegungen nördlich der Alpen hervorriefen. In diesen Bewegungen waren freilich von vornherein eine politische und eine kulturelle Komponente miteinander verflochten, die politische Bewegung des Philhellenismus und die aus der einschlägigen Literatur bekannte „Tyrannei Griechenlands über Deutschland“. Selbstverständlich darf die Rolle der griechischen Gemeinden des deutschsprachigen Raumes in diesem Zusammenhang nicht vergessen werden. Den zweiten Angelpunkt bildet die Untersuchung der Transformationen, die diese politisch-kulturelle Verflechtung in den 200 Jahren nach dem Ausbruch der Griechischen Revolution erfuhr.
